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Das Projekt sollte NRW-spezifisch sein, das heißt einen engen Bezug zur Problemlage, den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Landes
haben.
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Das Projekt sollte nachhaltig und zukunftsweisend sein, das heißt nicht nur auf kurze Sicht ein aktuelles Problem angehen,
sondern Perspektiven in Richtung einer wünschenswerten künftigen Entwicklung Nordrhein-Westfalens eröffnen.
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Das Projekt sollte sichtbar beispielgebend sein, das heißt die in dem Projekt entwickelten Ideen und Initiativen sollten andernorts aufgegriffen
werden können und so umfassende Wirkung entfalten.
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Das Projekt sollte neuartig und klar abgrenzbar von existierenden oder geplanten Vorhaben und Modellen in Nordrhein-Westfalen sein, sodass
es zu einer sinnvollen Ergänzung und nicht zu einer Dopplung bereits vorhandener Initiativen kommt.
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Das Projekt sollte möglichst konkrete und unmittelbar greifbare Beschäftigungs- und Arbeitsmarktimpulse entfalten.
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Das Projekt sollte für die Bürgerinnen und Bürger des Landes einen klar erkennbaren Nutzen bringen und die Nutznießer des Projektes
sollten möglichst konkret benennbar sein.
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Das Projekt sollte innerhalb bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen verwirklicht werden können, da eine Änderung dieser Rahmenbedingungen
nicht im Ermessen der Stiftung liegt.
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Das Projekt sollte die Fördermittel der Stiftung nicht in unangemessener Weise binden und auf längere Sicht in einen selbst tragenden Verlauf
münden.
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Das Projekt sollte möglichst rasch realisierbar sein.
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Bei der Realisierung des Projekts sollte es möglich sein, die Kompetenz von im Land ansässigen Institutionen einzubinden und diese als
Partner zu gewinnen.
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Das Projekt sollte möglichst Umweltentlastungsaspekte berücksichtigen.